Partnerbedingungen – ChatiTec Partnerprogramm
Stand: 20.10.2026 · Version partner-2026-10-20-4 · Sat-iTec Systemhaus GmbH, Heisinger Straße 21, 87437 Kempten (nachfolgend „Sat-iTec")
Kurz gesagt: Sie vermitteln ChatiTec an Ihre Kunden und erhalten jeden Monat eine Provision auf deren Netto-Umsatz – 15 %, 20 % oder 25 % je nach Stufe. Der Kunde schließt seinen Vertrag direkt mit Sat-iTec und zahlt direkt an uns. Sie erhalten eine monatliche Gutschrift; ausgezahlt wird zum 1. per Überweisung. Die Teilnahme ist monatlich kündbar.
§ 1 Gegenstand und Rechtsnatur
- Sat-iTec betraut den Partner damit, Verträge über die Nutzung der KI-Plattform „ChatiTec" (nachfolgend „Abonnements") an Unternehmer zu vermitteln.
- Der Partner wird ausdrücklich als Handelsvertreter im Nebenberuf im Sinne von § 92b HGB betraut. Er versichert, dass die Vermittlung von ChatiTec nicht den Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit bildet. Er teilt Sat-iTec unverzüglich in Textform mit, wenn sich dies ändert; die Parteien passen den Vertrag dann einvernehmlich an.
- Der Partner ist nur Vermittler. Er ist nicht berechtigt, Verträge im Namen von Sat-iTec abzuschließen, Erklärungen für Sat-iTec abzugeben oder Zahlungen entgegenzunehmen. Der Vertrag über das Abonnement kommt ausschließlich zwischen Sat-iTec und dem Kunden zu den jeweils gültigen ChatiTec-AGB zustande.
- Der Partner ist selbständig, nicht weisungsgebunden und in der Gestaltung seiner Tätigkeit und Arbeitszeit frei. Ein Gebietsschutz oder eine Exklusivität besteht für keine Seite. Der Partner darf auch andere Produkte vertreiben.
- Jede Partei kann verlangen, dass der Inhalt dieses Vertrags in eine von der anderen Partei unterzeichnete Urkunde aufgenommen wird (§ 85 HGB).
§ 2 Teilnahme und Freischaltung
- Teilnahmeberechtigt sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in der Europäischen Union.
- Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Partnerkontos durch Sat-iTec zustande. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
- Die Anmeldung im Partnerportal ist nur mit Zwei-Faktor-Anmeldung möglich. Der Partner hält seine Zugangsdaten geheim und informiert Sat-iTec unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
§ 3 Vermittlung und Kundenanlage
- Der Partner legt Kunden im Partnerportal an. Er gibt dabei nur Kunden ein, die ihn dazu beauftragt haben, und nur zutreffende Angaben.
- Der Kunde erhält eine Einladung von Sat-iTec, legt sein Passwort fest und bezahlt über den regulären Zahlungsweg. Sat-iTec kann die Annahme eines Kunden aus sachlichem Grund ablehnen.
- Der Partner macht gegenüber Kunden keine Zusagen, die über die veröffentlichten Leistungsbeschreibungen, Preise und Datenschutzinformationen von ChatiTec hinausgehen.
- Werbung: Der Partner darf die Bezeichnungen „ChatiTec" und „Sat-iTec" zur Bewerbung verwenden, solange der Vertrag besteht und die Darstellung nicht irreführend ist. Werbung per E-Mail, Telefon oder Messenger ist nur mit vorheriger Einwilligung des Empfängers zulässig (§ 7 UWG). Der Partner darf nicht den Eindruck erwecken, er sei Sat-iTec.
§ 4 Provision
- Der Partner erhält für jede bezahlte Rechnung eines von ihm vermittelten Kunden eine Provision auf den Netto-Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer). Das gilt für Abonnements und für nachgekaufte Token-Pakete, solange dieser Vertrag besteht.
- Die Höhe richtet sich nach der Partnerstufe:
Stufe Partnerumsatz (netto, rollierend über 12 Monate) Provision Registriert bis 5.000 € 15 % Silber ab 5.000 € 20 % Gold ab 20.000 € 25 % - Der höhere Satz gilt ab der Rechnung, die auf die Rechnung folgt, mit der die Schwelle überschritten wird. Eine Herabstufung erfolgt frühestens zum Jahreswechsel, wenn der rollierende Partnerumsatz die Schwelle der aktuellen Stufe unterschreitet.
- Der Provisionsanspruch entsteht mit dem Zahlungseingang beim Kunden. Ein Anspruch auf Vorschuss besteht nicht (§ 92b Abs. 1 Satz 3 HGB).
- Zahlt ein Kunde nicht, entfällt die Provision (§ 87a Abs. 2 HGB). Erstattet Sat-iTec einem Kunden Zahlungen ganz oder teilweise, entfällt die darauf entfallende Provision anteilig; bereits gezahlte Beträge werden mit der nächsten Gutschrift verrechnet. Dies gilt nicht, soweit die Erstattung auf Umständen beruht, die Sat-iTec zu vertreten hat (§ 87a Abs. 3 HGB).
- Mit der Provision sind alle Aufwendungen des Partners abgegolten (§ 87d HGB).
§ 5 Abrechnung (Gutschriftverfahren)
- Sat-iTec rechnet monatlich ab, spätestens bis zum Ende des Folgemonats (§ 87c Abs. 1 HGB). Die Parteien vereinbaren, dass Sat-iTec über die Provision per Gutschrift abrechnet (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Die Gutschrift steht im Partnerportal als PDF bereit; sobald dies gesetzlich vorgeschrieben ist, zusätzlich als elektronische Rechnung in einem strukturierten Format.
- Die Gutschrift weist die Provision zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer aus. Ist der Partner Kleinunternehmer (§ 19 UStG), weist die Gutschrift keine Umsatzsteuer aus. Hat der Partner seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU, schuldet Sat-iTec als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (Reverse Charge, § 13b UStG); die Gutschrift weist dann keine Umsatzsteuer aus und nennt die USt-IdNr. beider Parteien. Der Partner ist verpflichtet, seinen umsatzsteuerlichen Status (Kleinunternehmer ja/nein, USt-IdNr.) im Portal zutreffend anzugeben und Änderungen unverzüglich nachzutragen. Für Nachteile aus unrichtigen Angaben haftet der Partner.
- Der Partner kann einer Gutschrift widersprechen (§ 14 Abs. 2 Satz 3 UStG). Er teilt Einwände möglichst innerhalb von vier Wochen nach Bereitstellung mit; die Parteien klären die Abrechnung dann gemeinsam und berichtigen sie.
- Ergibt sich für einen Monat durch Verrechnungen ein Betrag von null oder weniger, wird keine Gutschrift erstellt; der Saldo wird auf den Folgemonat vorgetragen.
- Im Partnerportal sind alle provisionsrelevanten Rechnungen mit Monat, Kunde, Netto-Betrag, Satz und Status einsehbar (laufender Buchauszug). Die Rechte des Partners aus § 87c HGB (Buchauszug, Auskunft, Bucheinsicht) bleiben unberührt.
§ 6 Auszahlung
- Die Auszahlung erfolgt monatlich zum 1. für die Provisionen des Vormonats per Überweisung auf die im Partnerportal hinterlegte Bankverbindung. Fällt der 1. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Überweisung am nächsten Bankarbeitstag.
- Die IBAN wird verschlüsselt gespeichert und im Portal nur maskiert angezeigt. Änderungen der Bankverbindung gelten für Auszahlungen ab dem Folgemonat.
- Für Folgen unrichtiger Bankdaten haftet der Partner.
§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Sat-iTec ist für die Verarbeitung der Kundendaten im Rahmen des Abonnements eigenständig Verantwortlicher. Der Partner ist für die Daten verantwortlich, die er bei der Kundenanlage übermittelt; er stellt sicher, dass er sie übermitteln darf, und informiert die betroffenen Ansprechpartner (Art. 13, 14 DSGVO). Eine gemeinsame Verantwortlichkeit oder eine Auftragsverarbeitung wird nicht begründet.
- Im Partnerportal sieht der Partner ausschließlich Firmenname, Kundennummer, Tarif, Rechnungsmonat sowie Rechnungs- und Provisionsbeträge seiner eigenen Kunden – nie Inhalte aus der Nutzung von ChatiTec. Der Partner verwendet diese Angaben nur zur Kundenbetreuung und Prüfung seiner Provision.
- Die Daten des Partners verarbeitet Sat-iTec zur Durchführung dieses Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Näheres in der Datenschutzerklärung.
- Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei, insbesondere Preise, Provisionen und Kundendaten, vertraulich – auch über das Vertragsende hinaus.
§ 8 Laufzeit und Beendigung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden (§ 92b Abs. 1 Satz 2 HGB). Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem schweren Verstoß gegen § 3 oder § 7 vor.
- Provisionen für Rechnungen, die bis zum Vertragsende bezahlt werden, werden noch abgerechnet. Für Abonnements, die vor Vertragsende zustande gekommen sind, erhält der Partner darüber hinaus Provision auf die in den sechs Monaten nach Vertragsende bezahlten Rechnungen. Danach endet der Provisionsanspruch. Dies gilt nicht bei einer fristlosen Kündigung durch Sat-iTec aus einem vom Partner zu vertretenden wichtigen Grund.
- Einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB hat der Partner als Handelsvertreter im Nebenberuf nicht (§ 92b Abs. 1 Satz 1 HGB).
- Mit Vertragsende erlischt der Zugang zum Partnerportal; Gutschriften stellt Sat-iTec auf Wunsch weiter als PDF bereit.
§ 9 Haftung
- Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Der Partner stellt Sat-iTec von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem schuldhaften Verstoß des Partners gegen § 3 oder § 7 beruhen.
§ 10 Änderungen
- Sat-iTec kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderung, neue Produkte, geänderte Zahlungswege). Änderungen werden dem Partner mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
- Der Partner kann bis zum Inkrafttreten widersprechen oder den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen. Auf diese Folgen weist Sat-iTec in der Mitteilung hin. Eine Senkung der Provisionssätze wird nur mit Zustimmung des Partners wirksam.
- Die bei der Registrierung akzeptierte Fassung wird mit Zeitpunkt und Versionskennung protokolliert.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist Kempten (Allgäu), soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Sat-iTec Systemhaus GmbH · Heisinger Straße 21 · 87437 Kempten · Amtsgericht Kempten HRB 18508 · Geschäftsführer: Günther Löb · USt-IdNr. DE457863343